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SWK 16, 5. Juni 2006, Seite 41

VfGH: NormverbrauchsabgabeG

Die Worte ", das gemäß § 1 Z 2 der gewerblichen Vermietung dient, nach Ablauf der Vermietung im Inland" sowie "an den Vermieter" in § 12a NormverbrauchsabgabeG 1991 werden wegen Unsachlichkeit der Beschränkung der Erstattungsregelung auf Leasing-Unternehmen aufgehoben. - (§ 12a NoVAG 1991)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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