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SWK 16, 5. Juni 2006, Seite 41

VfGH: Marktordnung Wien

Die Wortfolge ",die Christkindlmärkte" im Eingangssatz des § 57 Wiener Marktordnung 1991 sowie die Wortfolge "und die Christkindlmärkte" in der Z 4 wird wegen Verstoßes gegen das Prinzip der Marktfreiheit (Vergabe der Marktplätze) als gesetzwidrig aufgehoben. - (§ 57 Wr. Marktordnung)

( V 71, 72/04 u. a.)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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