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SWK 16, 5. Juni 2006, Seite R 41
VfGH: Konsumentenschutzgesetz
• § 5j Konsumentenschutzgesetz, der die Verpflichtung zur Einhaltung von Gewinnzusagen regelt, ist nicht unbestimmt und somit verfassungskonform. - (§ 5j KSchG)
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