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Nochmals: Liebhaberei bei "kleiner Vermietung" EU-konform
Mitgliedstaatenwahlrecht zu Steuerpflicht bewusst nicht ausgeübt
Eine Entgegnung auf Beiser, in diesem Heft, Seite S 490 ff. Der VwGH hat im Erkenntnis , 2004/14/0082, die umsatzsteuerliche Behandlung der so genannten Liebhaberei bei "kleiner Vermietung" für EU-rechtskonform beurteilt. Eine nähere Untersuchung bestätigt diese Beurteilung.
Die steuerliche Betrachtung muss m. E. auf drei Ebenen erfolgen:
1. Auf rein innerstaatlicher, insbesondere verfassungsrechtlicher Ebene,
2. auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene und
3. auf Ebene des Zusammenwirkens von nationalem Recht und Gemeinschaftsrecht.
1. Innerstaatliche Ebene
Die rein innerstaatliche Betrachtung ergibt:
Die LVO als Interpretation des § 2 Abs. 5 Z 2 ist vom VfGH - nach einer Anfechtung durch den VwGH - im Erkenntnis , V53/91, umfangreich geprüft und für verfassungskonform erachtet worden (dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, ergibt sich auch insbesondere aus dem in jüngster Zeit ergangenen Ablehnungsbeschluss des RdW 2003/285).
Diese Regelung der LVO betreffend kleine Vermietung bedeutet auf dem Gebiet der Umsatzsteuer stets: keine Steuerpflicht und kein Vorsteuerabzug. Das kommt dem Wesensgehalt einer unechten Steuerbefreiung bereits sehr nahe.
Darü...