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Liebhaberei bei Vermietung einer Eigentumswohnung europarechts- und verfassungskonform
Weist die von der Berufungswerber vorgelegte letzte Prognose nach Ablauf des absehbaren Zeitraums von 20 Jahren einen erheblichen Gesamtüberschuss der Werbungskosten aus, kann nach innerstaatlichem Recht bei Beibehaltung der Bewirtschaftungsart weder von der Ertragsfähigkeit noch von einer umsatzsteuerlich relevanten Betätigung ausgegangen werden. Die innerstaatliche umsatzsteuerrechtliche Regelung der verlustträchtigen „kleinen Vermietung“ ist unionsrechtskonform ausgestaltet und begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
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-F/08 | §§ 2 Abs. 5 Z 2, 6 Abs. 3, 28 Abs. 5 Z 4 UStG 1994, § 1 Abs. 2 und 4 LVO 1993 i. d. F. BGBl. II Nr. 358/1997, Art. 13 Teil B Buchst. b, Art. 4 Abs. 1 der 6. MwSt-RL |
Der Fall
Die Berufungswerberin hat eine im November 1998 angeschaffte Eigentumswohnung samt Tiefgaragenabstellplatz ab Mai 1999 vermietet. Die Anschaffungskosten waren zu 68 % mit einem endfälligen Darlehen in Schweizer Franken finanziert worden, das durch die Erträgnisse aus einem Fonds nach 25 Jahren getilgt werden sollte. Die Vorsteuern aus dem Wohnungskauf (323.912 ATS) wurden der Berufungswerberin vorläufig zuerkannt. Die bei Beginn der Betätigung dem Finanzamt vorgelegte Prognoserechnung wies nach Ablauf von 20 Ja...