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Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht
Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort
Zur Einbringungsfähigkeit durch Bündelung von Kapitalanteilen
UmS 162/06/06: An der X-GmbH sind u. a. A mit 5 %, B mit 10 % und C mit 20 % im Privatvermögen beteiligt. Können die drei Gesellschafter, da sie isoliert ihre Anteile mangels ausreichender Beteiligungsgröße und mangels Erreichens der Stimmrechtsmehrheit bei der übernehmenden Gesellschaft nicht nach Art III UmgrStG einbringen können, die in URS 362 beschriebene Methode der Bündelung in einer GesbR nutzen?
Antwort: Wir haben zwar in der UmS 1/2000 die Rechtsauffassung vertreten, dass die Einbringungsfähigkeit über eine kurzfristig errichtete Vermögensgemeinschaft, d. h. GesbR, hergestellt werden kann, diese Interpretation wurde allerdings bislang nicht in die UmgrStR 2002 übernommen. Wie aus dem BMF zu erfahren ist, soll eine GesbR nur dann einbringungsfähig sein, wenn sie eine Mitunternehmerschaft ist. Die Bündelung der Anteile in einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft soll daher nichts daran ändern, dass nicht die GesbR, sondern weiterhin die Beteiligten als Miteigentümer der Anteile ihr Miteigentum und damit kein begünstigtes Vermögen i. S. d. § 12 Abs. 2 UmgrStG einbringen.
Diese Ansicht widerspricht allerdings dem herrschenden weiten Begriff des im...