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Kfz-Leasing ist anders
Kein Vorzieheffekt beim Kfz-Leasing
Aufgrund der Verwaltungspraxis kann beim Mobilienleasing ertragsteuerlich ein Vorzieheffekt erreicht werden. Allerdings wird dies im Bereich des Kfz-Leasings durch die gesetzlich vorgeschriebene Mindestnutzungsdauer unmöglich gemacht. Die unterschiedliche Behandlung von Kfz-Leasing aufgrund des Gesetzes einerseits und herkömmlichen Mobilien-Leasingverträgen aufgrund der Verwaltungspraxis andererseits ist nicht verständlich.
1. Kaufoption
Nach den EStR 2000 führt die Möglichkeit des Erwerbes des Leasinggutes nach Ablauf der Grundmietzeit nur dann zur Zurechnung des Leasinggutes zum Leasingnehmer, wenn der Ausübungspreis weniger als den halben Restbuchwert beträgt. Hohe Leasingraten während der Grundmietzeit machen es möglich, dass der Leasinggeber das Leasinggut dem Leasingnehmer zu einem weit unter dem Verkehrswert liegenden Preis überlassen und dennoch gewinnbringend arbeiten kann. Die Folge ist ein Vorzieheffekt für Betriebsausgaben.
Diese Möglichkeit, einen Vorzieheffekt zu erreichen, besteht beim Kfz-Leasing nicht. Hier ist die in § 8 Abs. 6 Z 1 EStG vorgesehene Mindestnutzungsdauer auch dann anzuwenden, wenn eine Leasingkonstruktion als Finanzierungsalternative gewählt wird: Übersteigen die in den Leasingra...