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BFH: Steuerfreier Auslagenersatz bei Ersatz von Aufwendungen
Abgrenzung von Auslagen- und Werbungskostenersatz
Ersetzt der Arbeitgeber aufgrund einer tarifvertraglichen Verpflichtung einem als Orchestermusiker beschäftigten Arbeitnehmer die Kosten der Instandsetzung des dem Arbeitnehmer gehörenden Musikinstruments, liegt steuerfreier Auslagenersatz vor (BFH , VI R 24/03).
1. Sachverhalt
Ein Arbeitgeber ersetzte Musikern, die für ihre Berufstätigkeit eigene Musikinstrumente benutzten, die für die Instandhaltung der Instrumente angefallenen Kosten, wobei er keine Lohnsteuer einbehielt. Die Kostenerstattung beruhte auf dem geltenden Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern. Finanzamt und Finanzgericht vertraten die Auffassung, die erstatteten Kosten seien steuerpflichtiger Arbeitslohn.
2. Auffassung des BFH
Die Erhebung von Lohnsteuer setzt notwendig steuerpflichtigen Arbeitslohn voraus. Bei Zahlungen, mit denen Orchestermusikern die Instandsetzungskosten für eigene Instrumente erstattet werden, handelt es sich nicht um Arbeitslohn, sondern um Auslagenersatz i. S. d. § 3 Nr. 50 (deutsches) EStG. Bei steuerpflichtigem Arbeitslohn fließen dem Arbeitnehmer Einnahmen (Bezüge oder geldwerte Vorteile) zu, die "für" seine Beschäftigung gewährt werden. Zum Arbeitslohn gehört jeder gewährte Vorteil, der dur...