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SWK 16, 5. Juni 2006, Seite 64

1. LStR-Wartungserlass 2006

Das BMF hat soeben den 1. LStR-Wartungserlass 2006 vom , GZ BMF-010203/ 0194-VI/7/2006 veröffentlicht. Im Rahmen der "1. laufenden Wartung 2006" werden vor allem die gesetzlichen Änderungen des Abgabenänderungsgesetzes 2005, sonstige gesetzliche Maßnahmen und wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 i. d. F. des 1. Wartungserlasses 2006 sind ab generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2005 oder bei Anträgen gem. § 299 BAO) sind die Lohnsteuerrichtlinien 2002 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gem. § 303 BAO dar. Wartungserlass 2006 auf der BMF-Homepage unter http://www.bmf.gv.at/Steuern/Aktuelles/_start.htm

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