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SWK 23, 15. August 2006, Seite 59

Normverbrauchsabgabe

Unberechtigt ist die Ansicht, die Normverbrauchsabgabe als solche sei gemeinschaftsrechtswidrig, berechtigt ist hingegen das Vorbringen, der in der dem Beschwerdeführer vorgeschriebenen Abgabe enthaltene 20%ige Zuschlag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG verstoße gegen Gemeinschaftsrecht. - (§ 6 Abs. 6 NoVAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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