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SWK 23, 15. August 2006, Seite 667

Das EuGH-Urteil Kittel und die objektiv nahe liegende Kenntnis vom Mehrwertsteuerbetrug

Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug

Marco Laudacher

Der EuGH hat am mit der Rs. Axel Kittel, C-439/04 (und der damit verbundenen Rs. Recolta Recycling SPRL, C-440/04), neuerlich über Karussellbetrugsfälle entschieden. Der Gerichtshof kommt dabei zu dem Schluss, dass das - hinkünftig noch näher auszulotende - "Wissen" bzw. "Wissenmüssen" des Steuerpflichten vom Mehrwertsteuerbetrug nun doch Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug haben kann. Er schließt sich damit ausdrücklich nicht den Ausführungen des Generalanwalts an, der die Verweigerung des Vorsteuerabzuges nur bei (bewusster) Beteiligung an der Hinterziehung der Umsatzsteuer für möglich hielt. Das Urteil wird auch Auswirkungen auf die künftige Prüfungspraxis der Finanzämter haben.

1. Vorgeschichte und Schlussantrag des Generalanwalts

(1) Der Cour de cassation Belgiens stellte an den Gerichtshof die Frage, ob die unheilbare Nichtigkeit von Verträgen mit rechtswidrigem Grund und dem Ziel, den Staat bei der Erhebung der Mehrwertsteuer zu betrügen, den Vorsteuerabzug eines Erwerbers ausschließen kann, und zwar für den Fall des gutgläubigen Handelns (C-440/04) und für den Fall der Beteiligung am Betrug (C-439/04). Im ersten Fall wurden Fahrzeuge von der Firma Auto Mail in Belgien an Her...

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