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Beitritt zum Zwangsversteigerungsverfahren
https://doi.org/10.47782/oeba202211083901
Ein grundbücherliches Veräußerungs- und Belastungsverbot steht dem „Beitritt“ zu einem bereits anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren ebenso entgegen wie einem Exekutionsantrag.
Aus der Begründung:
Der Verpfl und seine Ehegattin sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft. Ob dem Hälfteanteil des Verpfl ist im Lastenblatt des Grundbuchs ein rechtsgeschäftliches Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten seiner Ehefrau einverleibt. Hinsichtlich dieser Liegenschaft ist bereits ein von einem anderen betrGl aufgrund eines von ihm gegen beide Miteigentümer erwirkten (Solidar-)Titels eingeleitetes Zwangsversteigerungsverfahren anhängig.
Die Betr beantragte aufgrund eines (nur) gegen den Verpfl bestehenden Zahlungstitels die Bewilligung der Zwangsversteigerung seines Liegenschaftsanteils durch Beitritt zum anhängigen Versteigerungsverfahren.
Das RekG wies den Exekutionsantrag ab. Ein im Grundbuch eingetragenes rechtsgeschäftliches Veräußerungsverbot stehe der Bewilligung der Zwangsversteigerung entgegen. Dies gelte auch im Fall des Beitritts zu einem bereits anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren. D...