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(Keine) Anfechtung der Einbringung eines Teilbetriebs nach § 29 Z 1 IO
https://doi.org/10.47782/oeba202211083401
Die Einbringung eines Teilbetriebs in eine Gesellschaft, an der der Einbringende unmittelbar oder mittelbar allein beteiligt ist, erfüllt den Tatbestand des § 29 Z 1 IO jedenfalls dann nicht, wenn – wie hier – die übernehmende Gesellschaft nicht überschuldet ist.
Aus der Begründung:
Der Kl ist MV im Konkurs der S GmbH (idF: Schuldnerin). Er ficht die Einbringung eines Teilbetriebs dieser Gesellschaft in die Bekl an. Diese Einbringung war mit Vertrag vom zum Stichtag erfolgt.
Die Gesellschaften waren bei Einbringung und sind auch derzeit über die Person des Ing. H miteinander verbunden:
An der Schuldnerin waren bei Abschluss des Einbringungsvertrags Ing. H zu einem Prozent und eine (inzwischen ebenfalls insolvente) H GmbH (idF H GmbH) zu 99% beteiligt. Alleingesellschafter der H GmbH war wiederum Ing. H.
Alleingesellschafterin der Bekl war bei Abschluss des Vertrags die Schuldnerin. Derzeit ist Alleingesellschafterin der Bekl eine ungarische Gesellschaft, deren Alleingesellschafter wiederum Ing. H ist.
Im Einbringungsvertrag vertrat Ing. H sowohl die Schuldnerin als auch die Bekl. Die Einbringung erfolgte n...