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FMA veröffentlicht Verordnung, mit der die Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht (AP-VO) geändert wird
Mit der gegenständlichen Verordnung wird die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Anlage zum Prüfungsbericht (AP-VO) an neue gesetzliche Gegebenheiten, ua betreffend gedeckte Schuldverschreibungen und nachhaltige Investitionen, angepasst.
Durch die Novellierung der Prüfmodule 23.3 bis 23.5. im Teil III erfolgt eine Anpassung der Anlage an das am in Kraft getretene Pfandbriefgesetz (PfandBG) wie folgt:
Prüfmodul 23.3.: Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung des PfandBG, einschließlich Wahrnehmungen gem § 39 PfandBG, dem Hypothekenbankgesetz (HypBG) und dem Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen (FBSchVG);
Prüfmodul 23.4.: Wahrnehmungen des Bankprüfers zur Verordnung (EU) 2019/1238 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP);
Prüfmodul 23.5.: Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor und der Art 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088;
Teil VI der Anlage wird um zwei ...