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ÖBA 11, November 2022, Seite 798

BaFin veröffentlicht Fragen und Antworten zur Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (Offenlegungsverordnung)

Die Bundesanstalt für Finanzen (BaFin) hat eine Liste mit Fragen und Antworten zur Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (Offenlegungsverordnung) veröffentlicht, die zur Klärung unbestimmter Rechtsbegriffe, deren Auslegung Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern Schwierigkeiten in der Praxis bereiten, beitragen sollen.

Die BaFin plant diese Liste laufend zu erweitern. Änderungen können sich vor allem dann ergeben, wenn die Europäische Kommission oder der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden abweichende Einschätzungen veröffentlichen.

Die aktuell vorliegende Liste bezieht sich unter anderem auf die folgenden Themenstellungen:

  • Ausnahmeregelung für Finanzanlagenvermittler gem § 34f Abs 1 GewO;

  • Auslegung des Begriffes „promote“ („fördern“ versus „Werbung betreiben“) und Auswirkung auf Informationspflichten und Anlagestrategien;

  • Klarstellung, dass nach Einschätzung der BaFin keine Pflicht besteht, jede einem Finanzprodukt zugrundeliegende Investition auf „Taxonomie-Konformität“ zu prüfen;

  • Auslegung der Behandlung von Bestandsverträgen für Finanzprodukte, deren Vertrieb vor dem eingestellt wurde.

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