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ÖBA 11, November 2022, Seite 781

Newsline

https://doi.org/10.47782/oeba202211078101

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Nachhaltige Immobilienkreditvergabe

Seit gilt die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) der FMA, mit der den Banken Kreditnehmer-basierte Vergabequoten bei privaten Wohnimmobilienfinanzierungen vorgegeben werden.

Folgende Maßnahmen werden durch die KIM-V vorgegeben:

  • eine maximale Beleihungsquote i. H. v. 90% mit einem Ausnahmekontingent i. H. v. 20%,

  • eine maximale Schuldendienstquote i. H. v. 40% mit einem Ausnahmekontingent i. H. v. 10% und

  • eine maximale Laufzeit i. H. v. 35 Jahren mit einem Ausnahmekontingent i. H. v. 5%.

Die Bundessparte hat sich, auch vielfachen Klagen über die Verordnung Rechnung tragend, Anfang September nochmals mit einem Schreiben an die FMA, OeNB und den Vorsitzenden des FMSG gewandt, um auf die drängendsten Anliegen im Zusammenhang mit der KIM-V hinzuweisen und einen sofortigen Korrekturbedarf eingemahnt:

  • Die KIM-V dämpft den Preisauftrieb nicht, behindert aber den Eigentumserwerb für breite Bevölkerungsschichten insb. Jungfamilien.

  • Die für die Empfehlungen des FMSG (vom Dezember 2021) und die KIM-V maßgeblichen (volks-)wirtschaftlichen Parameter haben sich gewandelt und werden angesichts der anhaltenden Dynamik...

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