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SWK 12, 20. April 2006, Seite 32

Erschließungsbeitrag Bgld.

Der Abgabentatbestand nach § 4 Abs. 1 Bgld. KanalAbgG (Erschließungsbeitrag) stellt - im Unterschied zum Anschlussbeitrag nach § 5 leg. cit. - nicht auf das Bestehen einer Anschlusspflicht ab, sondern lediglich darauf, dass es sich bei den betroffenen Grundflächen um unbebaute Anschlussgrundflächen (i. S. d. § 1 Abs. 4 Bgld. KanalanschlussG) handelt, die als Bauland gewidmet sind und deren nächstgelegenen Grenze nicht mehr als 30 m von der Achse des nächstgelegenen Straßenkanals entfernt ist, wobei Aufschließungsgebiete im Sinne der § 14 Abs. 2 Bgld. Raumplanungsgesetz bei Anwendung dieser Bestimmung nicht zum Bauland zählen. - (§ 4 Abs. 1 Bgld. KanalAbgG), (Abweisung)

(, 0300)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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