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SWK 12, 20. April 2006, Seite 32

Kanalgesetz NÖ

Nicht ausgebaute Teile eines Dachgeschoßes zählen nicht zur Summe der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßflächen im Sinne des § 5 Abs. 3 NÖ KanalG 1977. - (§ 5 Abs. 3 NÖ KanalG 1977), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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