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SWK 12, 20. April 2006, Seite R 32
Kanalgesetz NÖ
• Nicht ausgebaute Teile eines Dachgeschoßes zählen nicht zur Summe der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßflächen im Sinne des § 5 Abs. 3 NÖ KanalG 1977. - (§ 5 Abs. 3 NÖ KanalG 1977), (Abweisung)
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