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Nochmals: Verteilung des Übergangsgewinnes bei der Einbringung von Anteilen an Mitunternehmerschaften mit Arbeitsgesellschaftern
Anmerkungen zum Artikel von Mag. Dr. Petra Hübner-Schwarzinger und Mag. Eva Pernt
Die beiden Autorinnen beschäftigen sich in ihrem Beitrag SWK-Heft 32/2005, Seite S 885 anhand eines konkreten Zahlenbeispiels mit der Frage, ob gewinnbeteiligte Arbeitsgesellschafter im Zuge der Einbringung aller Mitunternehmeranteile gem. Art. III UmgrStG einer den Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelnden Rechtsanwalts-OEG in eine GmbH einen allfälligen Übergangsgewinngem. § 4 Abs. 10 EStG 1988 steuerlich zu tragen haben. Mein Beitrag widmet sich daher einerseits kritisch den dabei getätigten Aussagen und versucht andererseits alternative Lösungsansätze darzustellen.
1. Die Aussagen von Hübner-Schwarzinger/Pernt
Hübner-Schwarzinger/Pernt stellen die Frage, ob bei Einbringungsvorgängen von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern auch gewinnbeteiligte Arbeitsgesellschafter den Übergangsgewinn steuerlich zu tragen haben. Als mögliche Alternativen stehen die Besteuerung des Übergangsgewinnes einerseits nur durch die Substanzgesellschafter oder andererseits durch alle Mitunternehmer, d. h. Substanzgesellschafter und Arbeitsgesellschafter, zur Diskussion. Anhand der jeweiligen Bilanzen gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 werden der Übergangsgewinn und die Aufteilung auf die Mitunternehmer für beide Alternativen dargestellt. Hübner-Schwarzinger/Pernt weisen dabei darauf hi...