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SWK 12, 20. April 2006, Seite S 409

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Zum einbringungsbedingten Entstehen einer internationalen Schachtelbeteiligung

UmS 157a/04/06: Der in Deutschland ansässige A hat die 100%ige Beteiligung an der deutschen A-GmbH zum in die ihm ebenfalls zu 100 % gehörende inländische B-GmbH unter Anwendung des deutschen UmwG und des Art. III UmgrStG eingebracht. Die B-GmbH bringt mit Vertrag vom 25 % der Beteiligung an der A-GmbH zum unter Anwendung des Art. III UmgstG in ihre 100%ige ungarische Tochtergesellschaft D-Kft ein und veräußert die restlichen 75 % an die inländische F-AG. Ergibt sich aus den beiden Einbringungsvorgängen und der Anteilsveräußerung eine Steuerpflicht?

Antwort: Zum Teil ja.

Zur Importeinbringung:

Die Importeinbringung der Beteiligung durch A ist nach § 17 Abs. 2 UmgrStG (auch) i. d. F. des AbgÄG 2005 mit einem Wahlrecht zwischen dem Ansatz des gemeinem Wertes und den Anschaffungskosten verbunden. Im Hinblick auf die deutsche Rechtslage des § 23 Abs. 4 dUmwG hat sich A zur Anschaffungskosteneinbringung entschlossen. § 17 Abs. 2 Z 1 UmgrStG, der nunmehr die Anschaffungskosten und Buchwerte zitiert, lässt u. E. den Schluss zu, dass damit die ausländischen (hier die deutschen) Werte gemeint sind. Damit hat Österreich das Besteuerungsrecht hinsichtlich der im Ausla...

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