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SWK 12, 20. April 2006, Seite 29

Mietvertragsgebühr als Mietvertragssteuer?

Wer zahlt noch diese Steuer ohne staatliche Gegenleistung?

Gerhard Kohler

Bereits in SWK-Heft 29/1999, Seite T 255 habe ich die Mietvertragsgebühr als bloße Steuer kritisiert. Die administrative Belastung mit einer Gebühr wurde vom Finanzamt auf die Wirtschaft verlagert, ohne dass dies für den Vermieter zu irgendeiner Gegenleistung führt. Auf Grund eines aktuellen Falles habe ich den Eindruck, dass es sich bei dieser Gebühr nur mehr um eine D...ummensteuer handelt.

Das Wesen der Mietvertragsgebühr war früher die mit der Anzeige verbundene amtliche Notionierung jedes Mietvertrages. Jeder Mietvertrag musste dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern angezeigt werden. Damit wurde der abgeschlossene Mietvertrag ähnlich einem Notariatsakt mehr oder weniger beglaubigt. Denn mit dem Stempel des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern war ersichtlich, dass das Original des Vertrages bzw. eine Gleichschrift beim Finanzamt zu einem bestimmten Datum angezeigt und unter einer bestimmten Nummer registriert war.

Gab es in späterer Folge einen Streit über den Inhalt des Vertrages, dann konnte in jedem Verfahren darauf hingewiesen werden, dass ein bestimmter Vertrag mit einem bestimmten Inhalt tatsächlich abgeschlossen worden ist. Für diese Serviceleistung zur Sich...

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