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SWK 26, 10. September 2006, Seite S 727

Die Besteuerung von Vereinsmitarbeitern

Der Verein als Arbeitgeber: Ein kleiner Satz verändert die Welt

Herbert Grünberger

In der Rz. 774 der Vereinsrichtlinien sind die steuerfreien Kostenersätze für Vereinsmitarbeiter geregelt. Im Wartungserlass 2003 (, GZ 065004/9-IV/6/03) ist der Rz. 774 folgender Satz hinzugefügt worden "Diese Regelung gilt nicht bei Vorliegen eines Dienstverhältnisses." Dieser eine Satz ist im Wartungserlass 2005 (, GZ 010000/0001-IV/6/2006) wieder storniert worden. Die Auswirkung dieser neuen Regelung auf die Besteuerung der Vereinsmitarbeiter soll im folgenden Beitrag untersucht werden.

1. Einkünfte der Mitglieder des Vereines und anderer Personen

Die Vereinsrichtlinien treffen im Abschnitt 7, und zwar in den Rz. 762 bis einschließlich 777, Regelungen über die Einkünfte der Mitglieder des Vereines und anderer Personen.

Im Abschnitt 7 ist nicht vom Verein die Rede, sondern vom Rechtsträger, und zwar deswegen, weil in Rz. 777 alle steuerlich begünstigten Rechtsträger gemeint sind - dies sind alle jene, die einen ideellen Zweck verfolgen, nämlich auch gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften bis hin zum österreichischen Gewerkschaftsbund.

Im Abschnitt 7 werden die Einkünfte der Mitglieder und anderer Personen des Rechtsträgers g...

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