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ÖBA 7, Juli 2020, Seite 479

Aufsichtsrechtliche Implikationen der COVID-19-Krise und Maßnahmen der Aufsichtsbehörden

Georg John

Das Coronavirus hält zurzeit die gesamte Welt in Atem. Binnen kurzer Zeit hat das Virus Europa und nicht zuletzt auch Österreich erreicht. Die Krankheitsfälle steigen in enormem Tempo. Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie und die Gegenmaßnahmen, die von zahlreichen Staaten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union ergriffen wurden, haben erhebliche wirtschaftliche Folgen. All das bleibt nicht ohne Einfluss auf die Wirtschaft und damit auch auf die Finanzmärkte und ihre Teilnehmer. Dementsprechend hat der österreichische Gesetzgeber in unterschiedlicher Weise auf die gegenwärtige Krisensituation reagiert, und zwar durch Erlassung von mehreren sogenannten „COVID-19-Gesetzen“. Auch die FMA und die europäischen Aufsichtsbehörden haben entsprechend reagiert und zahlreiche Maßnahmen angekündigt und vielfach auch schon umgesetzt. Einen Überblick über diese wahre Maßnahmenflut zu behalten, ist allerings gar nicht so einfach. Einige aufsichtsbehördliche Schritte und jene des österreichischen Gesetzgebers sollen daher in der Folge – nicht abschließend – dargestellt werden. Maßnahmen der EIOPA werden in diesem Beitrag nicht aufgegriffen.

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