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SWK 32, 10. November 2006, Seite 83

Vergnügungssteuer Wien

Ist für das Ende der Vergnügungssteuer nicht die Abmeldung des Apparates - die eine gesetzmäßige Anmeldung voraussetzt - von Bedeutung, besteht die Verpflichtung zur Entrichtung der Vergnügungssteuer nur für den Zeitraum des Haltens eines Apparates. - (§ 6 Abs. 6 VGSG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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