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SWK 32, 10. November 2006, Seite R 82

Veräußerungsgewinne

Die Bestimmung des § 124a Z 4 EStG 1988 (Veräußerungsgewinne) stellte nicht auf die Abwicklung, sondern auf den den Abgabepflichtigen bindenden Vertragsabschluss ab. - (§ 124a Z 4 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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