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SWK 32, 10. November 2006, Seite R 82
Veräußerungsgewinne
• Die Bestimmung des § 124a Z 4 EStG 1988 (Veräußerungsgewinne) stellte nicht auf die Abwicklung, sondern auf den den Abgabepflichtigen bindenden Vertragsabschluss ab. - (§ 124a Z 4 EStG 1988), (Abweisung)
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