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SWK 32, 10. November 2006, Seite 81

USt: öffentlicher Fernmeldeverkehr

Die Bestimmung des § 6 Z 7 UStG 1972, welche zufolge § 29 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 bis zur Beseitigung dieser Verweisungsvorschrift durch das Strukturanpassungsgesetz, BGBl. Nr. 201/1996, ab dem weiter gegolten hatte, befreite die Umsätze der mit der Durchführung des öffentlichen Fernmeldeverkehrs befassten Unternehmen aus dem Fernmeldeverkehr. - (6 Z 7 UStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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