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Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Grundstücksveräußerungen und -vermietungen
Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort
Ein Unternehmer errichtet Gebäude auf eigenen Grundstücken, um diese nach Fertigstellung umsatzsteuerpflichtig zu verkaufen (1.) bzw. umsatzsteuerpflichtig zu vermieten (2.). Im Zusammenhang mit der Errichtung der Gebäude sowie der Bewerbung des Grundstückverkaufs fallen Vorsteuern an. Zu welchem Zeitpunkt kann ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden?
Antwort: 1. Nach UStR, Rz. 799, ist ein Vorsteuerabzug im Hinblick auf eine zukünftige Option zur steuerpflichtigen Grundstücksveräußerung gem. § 6 Abs. 2 letzter Unterabsatz UStG nicht möglich, sodass entsprechend der Intention des Gesetzgebers (vgl. Ruppe, UStG3, § 6 Rz. 249/12) bis zur Option der Ausschluss vom Vorsteuerabzug entsprechend § 12 Abs. 3 UStG besteht und Vorsteuer daher frühestens für den Voranmeldungszeitraum abgezogen werden kann, in dem der Unternehmer den Umsatz als steuerpflichtig behandelt.
Dagegen vertritt der UFS wiederholt (, RV/1617-L/02; , RV/0456-L/04; , RV/0188-F/05) die Rechtsmeinung, dass ein künftiger, grundsätzlich steuerfreier und nur durch Option steuerpflichtiger Grundstücksumsatz nicht stets bis zu dessen steuerpflichtiger Behandlung ein potenziell steuerfreier Umsatz mit der Konsequenz bleibt, dass alle damit zusammenhängend...