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SWK 32, 10. November 2006, Seite K 18
Einleitung eines Finanzstrafverfahrens
Einleitung eines Finanzstrafverfahrens
Werden Vorsteuern in beträchtlichem Ausmaß wiederholt doppelt geltend gemacht, ist der Verdacht, es liege eine vorsätzliche Abgabenverkürzung vor, ausreichend begründet und die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gerechtfertigt (UFSK, GZ FSRV/0027-K/05, vom ).