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Beteiligungshöhe
Beteiligungshöhe (§ 31 EStG)
Verzichtet ein GmbH-Gesellschafter zugunsten eines Mitgesellschafters unentgeltlich auf die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung mit der Folge, dass seine Beteiligung unter die Grenze (für Österreich von 1 %) sinkt, sodass seine Beteiligung zu einer unwesentlichen wird, beginnt der Lauf der Fünfjahresfrist erst mit der Eintragung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch (BFH , VIII R49/04, in BB 2006, 2005).