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Berechnung der fiktiven Anschaffungskosten
Berechnung der fiktiven Anschaffungskosten (§ 16 EStG)
Die Bfr. hat Ende 1998 ein Miethaus im Erbweg erworben. Auf Grund eines Gutachtens wurden die fiktiven Anschaffungskosten von ihr mit 1.402.000 Euro ermittelt. Das Finanzamt errechnete von sich aus den Wert nur mit 893.670 Euro. Das FA berechnete den Wert ausgehend von den aktuellen Mieten, einem Ansatz eines Mietausfallsrisikos von 21 %, einem Kapitalisierungszinssatz von 3,5 % und einer 50-jährigen Restnutzungsdauer. Das Vorbringen der Bfr. (wie auch in ihrem Gutachten ausgeführt), dass auf Grund des Alters der Mieter während der überwiegenden Nutzungsdauer höhere Einnahmen erzielt werden können, wurde nicht berücksichtigt. Daher hat der VwGH den Bescheid wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben ().