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Richtlinie über die Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Kleinsendungen aus Drittländern veröffentlicht
Die bisher bestehende und mehrfach geänderte RL 78/1035/EWG wird aus Gründen der Übersichtlichkeit aufgehoben und in der Richtlinie über die Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nicht kommerzieller Art mit Herkunft aus Drittländern (RL 2006/79/EG) neu kodifiziert. Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten weiterhin als Verweisungen auf die neue Richtlinie. Der Richtlinie folgend sind Einfuhren von Waren, die aus einem Drittland als Kleinsendungen nicht kommerzieller Art von einer Privatperson an eine andere Privatperson in einem Mitgliedstaat versendet werden, von Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern zu befreien. Konkret handelt es sich um Waren, die zum Ge- oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind, deren Gesamtwert 45 Euro nicht übersteigt und die der Empfänger ohne jegliche Bezahlung vom Sender zugesendet bekommt. Mengenmäßige Begrenzungen sind für Tabakwaren, Alkohol, Parfüms, Kaffee und Tee vorgesehen. Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie können Mitgliedstaaten diese Erzeugnisse aber auch einschränken oder gänzlich von der Abgabenbefreiung ausnehmen.