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SWK 32, 10. November 2006, Seite 113

VfGH hebt die Wertpapierdeckung bei Abfertigungs- bzw. Pensionsrückstellungen auf

(SWK) - Der Verfassungsgerichtshof hat mit Entscheidung vom , G 48/06, jene Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes aufgehoben, die Unternehmen zum Erwerb von Wertpapieren nach Maßgabe der vorhandenen Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen verpflichten. Diese Verknüpfung sei sachlich nicht gerechtfertigt. Bei genauerer Prüfung, so der Verfassungsgerichtshof, werde dafür nur das Argument "Belebung des Kapitalmarktes" schlagend. Dies sei nicht ausreichend. Volltext des Erkenntnisses auf der Homepage des VfGH unter http://www.vfgh.gv.at. Mehr zu den Hintergründen und den praktischen Auswirkungen des VfGH-Erkenntnisses in einem Beitrag in der nächsten SWK.

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