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Grundsteuerbefreiung Tirol
• § 1 Abs. 3 lit. a Tir GrStBefrG 1987 enthält eine taxative Aufzählung jener landes- und bundesgesetzlich geregelter Förderungen, die jedenfalls zu einer Gewährung der Grundsteuerbefreiung führen sollen. Demnach ist eine solche Befreiung für jene Bauten zu gewähren, deren Errichtung durch Maßnahmen u. a. aus den Mitteln des Landeswohnbaufonds gefördert S. R 53wurde. Eine Bezugnahme auf Fördermaßnahmen nach dem TWFG 1991 ist dieser Bestimmung nicht zu entnehmen. - (§ 1 Abs. 3 lit. a TirGrStBefrG 1987), (Abweisung)
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