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SWK 20, 15. Juli 2006, Seite 51

Steuererklärung: Einreichung

Die angesichts der Jahre hindurch praktizierten verspäteten (oder auch überhaupt unterlassenen) Abgabe der Steuererklärungen ins Treffen geführte Arbeitsüberlastung der Kanzlei der Beschwerdeführerin (eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) kann diese nicht im Hinblick auf die vorgeschriebenen Verspätungszuschläge nach § 135 BAO entschuldigen. - (§ 135 BAO), (Abweisung)

(, 0282)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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