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SWK 20, 15. Juli 2006, Seite 603

Sponsoring: Steuerpflicht oder Steuerfreiheit beim Empfänger?

BMF-Meinung kulanter als Steuergesetze

Bernhard Renner

Sponsoreinnahmen sind bei Sozial-, Kultur- und Sportvereinen wichtige - den Vereinsbetrieb sichernde - Einnahmequellen. Liegt einer Sonsorvereinbarung ein adäquates Leistungs- und Gegenleistungsverhältnis zugrunde, können die Sponsoren die geleisteten Beträge i. d. R. als Betriebsausgabe absetzen. Eine korrespondierende umsatz- und ertragsmäßige Erfassung beim empfangenden Verein wäre daher zwar konsequent, die Verwaltungspraxisbefreit jedoch oftmals Vereine von einer derartigen Steuerpflicht.

1. Allgemeines

1.1. Der Begriff des "Sponsorings"

"Sponsoring" leitet sich aus dem englischen Wort "to sponsor" ab und wird üblicherweise mit "fördern, finanzieren" übersetzt.

Im allgemeinen Sprachgebrauch verfolgt der Sponsor das Ziel einer Erhöhung des Bekanntheitsgrads seiner Person bzw. seines Unternehmens und damit verbunden die Erreichung einer positiven Imagebeeinflussung - somit von "Werbung" im weitesten Sinn.

Im Wirtschafts- bzw. Steuerrecht wird auf diesem Grundverständnis folgende Definition aufgebaut:

Zuwendung von Finanzmitteln, Sachleistungen oder Dienstleistungen durch ein Unternehmen (= "Sponsor") an eine Einzelperson, Personengruppe, Organisation oder Institution (= "Gesponserter"...

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