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Liebhaberei bei Vermietung einer Eigentumswohnung
Liebhaberei bei Vermietung einer Eigentumswohnung (§ 2 EStG)
Ehegatten mit Wohnsitz in Bregenz vermieteten eine möblierte Eigentumswohnung mit Verlusten an ihren unterhaltsberechtigten Sohn zu nicht fremdüblichen Bedingungen. Begründung für die niedrigere Miete war, dass sich der unterhaltsberechtigte Sohn während seines Studiums in Wien nicht mehr leisten könne. Werden Unterhaltsleistungen für eine entsprechende Wohnversorgung des Kindes in das äußere Erscheinungsbild von Einkünften gekleidet, so ist dies steuerlich unbeachtlich. Denn der Sohn bekam von den Eltern genau um die "Miete" eine höhere Unterhaltszahlung; damit wären die Aufwendungen für die Wohnung im selben Ausmaß angefallen, wenn sie dem Sohn die Wohnung nicht "vermietet", sondern unentgeltlich zur Verfügung gestellt hätten. Damit liegt Liebhaberei vor, und der Vorsteuerabzug wurde ebenfalls nicht gewährt ().
Anmerkung: Der gegenständliche Fall zeigt, dass die Anschaffung einer "Vorsorgewohnung" zwecks Studiums von Kindern steuerlich - wenn überhaupt - nur bei fremdüblicher Vermietung funktionieren kann. Damit kommt es Eltern aber billiger, wenn für Studienzwecke keine Neubauwohnung, sondern eine R...