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Skitrainer: Leistungsort
• Ein im Werkvertrag für eine Mannschaft im Österreichischen Skiverband tätiger Skitrainer erbringt eine einheitliche Leistung je Wettkampfsaison. Als Ort der einheitlichen Leistung ist Österreich anzunehmen, die Aufteilung in Leistungen im In- und Ausland ist nicht vorzunehmen. - (§ 3a Abs. 8 lit. a UStG 1994), (Abweisung)
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Anmerkung: Siehe dazu den ausführlichen Beitrag von Verena Hörtnagl, Besteuerung von Sporttrainern in Einklang mit der 6. MwSt-RL?, SWK-Heft 29/2006, Seite S 819 ff.