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SWK 31, 1. November 2006, Seite 80

Bürgschaft: Betriebsausgaben?

Liegt der Darlehenshingabe und der Übernahme von Bürgschaften eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung zu Grunde, sind Ausgaben in diesem Zusammenhang nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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