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SWK 31, 1. November 2006, Seite 879

Kein Vorsteuerabzug bei sofortigem Verkauf eines PKW

Kein Vorsteuerabzug bei sofortigem Verkauf eines PKW: Eine österreichische GmbH hat einen PKW um rund 445.000 Euro plus 9.000 Euro Umsatzsteuer erworben und dieses Fahrzeug sofort um 50.000 $ nach Bulgarien weiterverkauft. Strittig war der Vorsteuerabzug. Nach § 12 Abs. 2 lit. 2b UStG steht bei einem PKW der Vorsteuerabzug nur bei einer qualifizierten Form des Weiterverkaufs, nämlich bei einer "gewerblichen" Weiterveräußerung, zu. Eine gewerbliche Veräußerung liegt aber nur bei einer nachhaltigen Betätigung vor. Der Gegensatz dazu ist die einmalige oder nur gelegentliche Tätigkeit. Somit erfüllt der einmalige Verkauf eines PKW keine gewerbliche Veräußerung; damit steht der Vorsteurabzug nicht zu. ()

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