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SWK 31, 1. November 2006, Seite 872

Vorsteuerabzug und EG-rechtlicher Gutglaubensschutz

Vorsteuerabzug gutgläubiger Mehrwertsteuerbetrugsopfer

Michael Tumpel und Babette Prechtl

Der , Kittel u. a., entschieden, dass gutgläubigen Mehrwertsteuerbetrugsopfern aus Gründen der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit ein Vorsteuerabzug zu gewähren ist. Die österreichische Verwaltungspraxis, die durch die Judikatur des VwGHihre Bestätigung erfahren hat, versuchte hingegen bisher regelmäßig mit dem Argument, die in § 11 Abs. 1 UStG vorgeschriebenen Rechnungsmerkmale seien nicht erfüllt, den Vorsteuerabzug zu versagen. Zuletzt hat der UFSden Verlust des Vorsteuerabzugs auch damit argumentiert, dass keine Verfügungsmacht verschafft werden konnte. Ein Schutz des guten Glaubens des Rechnungsempfängers an die Unternehmereigenschaft des Rechnungsausstellers wurde bisher abgelehnt, was angesichts der aktuellen Rechtsprechung des EuGH aber nicht mehr gerechtfertigt erscheint.

1. EuGH zum Gutglaubensschutz im Falle von Steuerbetrug

Nach der Rspr. des EuGH, zuletzt in der Rs. C-439/04, Kittel u. a., steht dem Leistungsempfänger ein Vorsteuerabzug für in Rechnung gestellte Umsatzsteuer auch dann zu, wenn die Leistung Teil einer Kette ist, an der ein Unternehmer beteiligt ist, der seinen umsatzsteuerlichen Verpflichtungen nicht n...

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