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SWK 31, 1. November 2006, Seite T 108
Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2007
(BMF) - In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfssätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfssätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfssätze für das gesamte Kalenderjahr 2007 heranzuziehen.
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Altersgruppe: | |
0 bis 3 Jahre | Euro 167,- |
bis 6 Jahre | Euro 213,- |
bis 10 Jahre | Euro 275,- |
bis 15 Jahre | Euro 315,- |
S. T 109bis 19 Jahre | Euro 370,- |
bis 28 Jahre | Euro 465,- |
Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfssätze wird auf die Ausführungen in den LStR 2002, Rz. 795 bis Rz. 804, verwiesen. ( GZ BMF-010203/0443/-VI/7/2006)