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Zur Verjährung bei FX-Kredit mit Tilgungsträger einer Publikums-KG
Bei einer Kombination aus endfälligem Fremdwährungskredit und Tilgungsträger ist für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Geschädigte erkennt oder erkennen musste, dass das Gesamtkonzept den Zusagen nicht entspricht. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich ein Anleger an einer solcherart finanzierten Kommanditgesellschaft beteiligt.
Eine Zukunftsprognose, die auf eine positivere Kursentwicklung hoffen lässt, ist keine verjährungsrelevante „Beschwichtigung“ des Geschädigten.
Aus der Begründung:
Der Kl investierte über Vermittlung der erstbeklP in ein Immobilienprojekt, in dem er sich mit einer treuhändig gehaltenen Einlage von € 60.000 als Kommanditist bei der zweitbeklP beteiligte. Zur Verwirklichung des Projekts nahm die zweitbeklP einen Abstattungskredit auf, zu dessen Rückführung ein Wertpapierdepot als Tilgungsträger gewählt wurde. Weil es zu einer finanziellen Unterdeckung gekommen war, beschlossen die Gesellschafter wiederholt, weitere Mittel in Form von Gesellschafterdarlehen einzubringen. Der Kl überwies am einen Anteil von € 6.000 und nach einer Mahnung am weitere € 2.400 als Gesellschaft...