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SWK 28, 1. Oktober 2006, Seite 782

EuGH-Urteil Wollny: Das Ende von Seeling?

Der EuGH bejaht die Erfassung des Eigenverbrauches über die Vorsteuerkorrekturperiode

Christian Prodinger

Seit dem EuGH-Urteil Seeling ist klar, dass eine volle Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen zulässig ist, dem Unternehmer in diesem Fall der volle Vorsteuerabzug gebührt und eine Korrektur für die private Verwendung über den "Eigenverbrauch" erfolgt. Der Eigenverbrauch kann dabei nicht unecht steuerbefreit sein. In der Rs. Wollny war strittig, ob die Erfassung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes als Ausgaben über die Abschreibungsdauer oder aber über die (deutlich kürzere) Vorsteuerkorrekturzeit stattfinden kann.

1. Urteil des EuGH Wollny

Der EuGH hatte in der Sache Hausgemeinschaft Jörg und Stefanie Wollny zu entscheiden, ob die Bestimmung des § 10 Abs. 4 Nummer 2 dUStG gemeinschaftsrechtskonform ist. Nach dieser Bestimmung bemisst sich der Eigenverbrauch nach den bei der Ausführung der Umsätze entstandenen Ausgaben, soweit diese zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes werden diese zur Ermittlung der Ausgaben über den Vorsteuerberichtigungszeitraum nach § 15a dUStG (10 Jahre) verteilt.

Die Hausgemeinschaft hatte argumentiert, dass unter den Ausgaben...

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