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Exekutionsführung eines Insolvenzgläubigers in insolvenzfreies Vermögen während der Anhängigkeit des Insolvenzverfahrens?
§ 7 EO; §§ 60, 61, 108, 119 IO
Die Frage, ob ein Auszug aus dem Anmeldungsverzeichnis im konkreten Fall einen tauglichen Exekutionstitel bildet, hat das Exekutionsgericht eigenständig zu lösen.
Aufgrund einer Eintragung in das Anmeldungsverzeichnis kann ein Insolvenzgläubiger in das dem Schuldner zur freien Verfügung verbleibende Vermögen erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens Exekution führen. Vorher unterliegt das überlassene Vermögen dem Zugriff der Gläubiger durch Einzelvollstreckung nur soweit, als sich das mit dem Ziel der Überlassung vereinbaren lässt, wie etwa bei der Geltendmachung von gesetzlichen Unterhaltsrückständen aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung.
Aus der Begründung:
Mit Beschluss vom wurde über das Vermögen des Verpfl das Insolvenzverfahren eröffnet, das nach wie vor anhängig ist. Mit Beschluss des InsGer vom wurden dem Schuldner ua die Mietrechte an einem näher bezeichneten, als Parkplatz genutzten Grundstück gem § 119 Abs 5 IO zur freien Verfügung überlassen.
Die Betr beantragte mit Schriftsatz vom , ihr aufgrund eines Auszugs aus dem Anmeldungsverzeichnis die Forderungsexekution nach § 294 EO durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung der...