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SWK 10, 1. April 2006, Seite R 26
Verbundene Verfahren: Pauschalgebühren
• Werden mehrere verbundene Verfahren durch einen Vergleich beendet, so ist die jeweils entrichtete Pauschalgebühr im Sinne des § 18 Abs. 2 Z 2 GGG einzurechnen. - (§ 18 Abs. 2 Z 2 GGG), (Abweisung)
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