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SWK 10, 1. April 2006, Seite 26

Verbundene Verfahren: Pauschalgebühren

Werden mehrere verbundene Verfahren durch einen Vergleich beendet, so ist die jeweils entrichtete Pauschalgebühr im Sinne des § 18 Abs. 2 Z 2 GGG einzurechnen. - (§ 18 Abs. 2 Z 2 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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