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Gerichtsgebühren: Festsetzung
• Gemäß § 2 Z 1 lit. a GGG wird der Anspruch des Bundes auf die Pauschalgebühr für das zivilgerichtliche Verfahren erster Instanz u. a. mit der Überreichung der Klage begründet. Die Klagserhebung ist ein formaler, äußerer Tatbestand, der die Gerichtsgebührenpflicht begründet. - (§ 2 Z 1 lit. a GGG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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