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Gerichtsgebühren: Festsetzung
• Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind sowohl der Kostenbeamte als auch die belangte Behörde als Justizverwaltungsorgan bei der Gerichtsgebührenfestsetzung an die Entscheidungen des Gerichtes gebunden. So bindet etwa die Entscheidung des Gerichtes, dass es sich um ein mittels Klage einzuleitendes gerichtliches Verfahren oder um eine Berufung handelt, das Justizverwaltungsorgan. - (§ 1 GGG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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