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SWK 10, 1. April 2006, Seite 23

EuGH: Kommunale Werbesteuer

Kommunale Werbesteuer zulässig

Urteilstenor des EuGH:

Art. 49 EG steht der Erhebung einer Abgabe wie der italienischen kommunalen Werbungssteuer und der Steuer auf öffentliche Plakatanschläge nicht entgegen.

(, Viacom Outdoor Srl, Vorabentscheidungsersuchen des italienischen Giudice di pace di Genova-Voltri)

Anmerkung: Die Viacom Srl wurde von einem Unternehmen, dass in Frankreich Immobilien vertreibt, beauftragt, im Gebiet der Gemeinde Genua (Italien) Werbeplakate anzubringen. Gegenstand des Rechtsstreits war die Weigerung des Auftraggebers der Viacom Srl, den Betrag zu erstatten, den diese der Gemeinde Genua als kommunale Werbungssteuer gezahlt hatte, weil diese Abgabe gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoßen sollte.

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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