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EuGH: Kommunale Werbesteuer
• Kommunale Werbesteuer zulässig
Urteilstenor des EuGH:
Art. 49 EG steht der Erhebung einer Abgabe wie der italienischen kommunalen Werbungssteuer und der Steuer auf öffentliche Plakatanschläge nicht entgegen.
(, Viacom Outdoor Srl, Vorabentscheidungsersuchen des italienischen Giudice di pace di Genova-Voltri)
Anmerkung: Die Viacom Srl wurde von einem Unternehmen, dass in Frankreich Immobilien vertreibt, beauftragt, im Gebiet der Gemeinde Genua (Italien) Werbeplakate anzubringen. Gegenstand des Rechtsstreits war die Weigerung des Auftraggebers der Viacom Srl, den Betrag zu erstatten, den diese der Gemeinde Genua als kommunale Werbungssteuer gezahlt hatte, weil diese Abgabe gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoßen sollte.