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Vorabentscheidungsersuchen: internationale Zuständigkeit iZm griechischen Staatsanleihen
Art 7 EuGVVO 2012
Ist Art 7 Nr 1 lit a EuGVVO 2012 dahin auszulegen,
1. dass sich der Erfüllungsort auch im Fall eines mehrfachen vertraglichen Übergangs einer Forderung nach der erstmaligen vertraglichen Vereinbarung richtet?
2. dass der tatsächliche Erfüllungsort bereits durch die Zahlung von Zinsen aus dieser Staatsanleihe auf ein Konto eines Inhabers eines inländischen Wertpapierdepots begründet wird?
3. dass der Umstand, dass durch die erstmalige vertragliche Vereinbarung ein rechtlicher Erfüllungsort iSd Art 7 Nr 1 lit a EuGVVO 2012 begründet wurde, der Annahme entgegensteht, dass die nachfolgende tatsächliche Erfüllung eines Vertrags einen – weiteren – Erfüllungsort begründet?
Aus der Begründung:
Die bekl Hellenische Republik begab Staatsanleihen. Gegenstand des Rechtsstreits sind die vom Kl behaupteten Ansprüche auf Einhaltung und Erfüllung der Anleihebedingungen bzw auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Im derzeitigen Verfahrensstadium ist die internationale Zuständigkeit zu klären. Die Klage wurde nach dem eingebracht, sodass gem ihrem Art 66 Abs 1 die EuGVVO 2012 anwendbar ist.