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SWK 10, 1. April 2006, Seite 25

KIAB - Die neue Kampfsportart des Zollvereins?

Vor dem nächsten Einsatz - zurück an den Start

Zugegeben, die Überschrift provoziert auf den ersten Anblick, aber nun der Reihe nach: Die wenigsten Unternehmer haben bislang (Gott sei Dank!) Besuch von den KIAB-Beamten erhalten. Die KIAB (steht als Abkürzung für Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) ist im BMF angesiedelt, dienstrechtlich eine Zolleinheit, unterstützt vom neuen Regionalmanagement, funktionell wie eine Steuerfahndung agierend - man weiß somit, wo sie hingehören.

Wilfried Lehner, der Betrugsbekämpfungskoordinator in der Steuer- und Zollkoordination des Regionalmanagements Ost macht sich bei der Aufzählung der Rechte der KIAB (siehe taxlex 1/2006) gar keine Mühe, Klarheit in diese verworrenen Verhältnisse zu bringen. Er gießt quasi Öl ins Feuer, denn man liest von "mittels Zwangsstrafen erzwingbaren Auskunftspflichten", man liest, dass es selbstverständlich keines schriftlichen Nachschau- oder Prüfungsauftrages bedarf und er führt weiter genüsslich aus, dass "die so genannte Dienstanweisung Betriebsprüfung (DBP) zwar von der Verwendung eines Erhebungsauftrages spricht, die DBP aber für die Zollverwaltung nie Gültigkeit hatte." Na also, man richtet es sich: Zwar der Finanzverwaltung zugeteilt, aber wenn es ...

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